Senioren im Alltag unterstützen und die Angehörigen von Pflegebedürftigen entlasten: Das ist das Ziel der Tagespflege der Diakonie Weiden. Am 01.11.2019 hat die teilstationäre Einrichtung, die von Ulrike Nachreiner und Beate Oestreich geleitet wird, in der Friedrich-Ebert-Straße 37 in Weiden für Senioren eröffnet. Gemäß den politischen Vorgaben „Ambulant vor Stationär“ wurde ein teilstationäres Modell für Menschen, die Unterstützung im Lebensalltag benötigen, geschaffen.Dieses Angebot entlastet auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen.
Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld und zusätzlich zur ambulanten Pflege. Unsere Tagespflege bietet auf 350m² helle, großzügige und barrierefreie Räume, eine zentrale Mitmachküche, Ruhe- und Beschäftigungsräume, sowie eine Terrasse. In der Tagespflege werden Senioren aus dem Stadtgebiet Weiden und dem Landkreis Neustadt/WN von rund 15 Mitarbeitenden an beliebig vielen Tagen in der Woche betreut. Die Tagespflege ist von Montag bis Freitag und an einem zusätzlichen Samstag pro Monat tagsüber geöffnet. Gerne können Sie nur(halb-) tageweise, oder zum Schnuppertag kommen.
Hin- und Rückfahrt kann, wenn nötig, durch unseren Fahrdienst übernommen werden. Gerne können Sie es auch selbst übernehmen.
Zur Betreuung bedarf es nach der Anmeldung und einem Aufnahmebesuch zur Klärung aller Einzelheiten, z.B. Kostenübernahme, einer Vorlaufzeit von mindestens drei Werktagen.
Was ist mitzubringen? Wir bitten Sie in einer Tasche gepackt Folgendes bereitzuhalten:
- Kleidung zum Wechseln
- Hausschuhe, wenn gewünscht
- ärztlich verordnete Medikamente, sowie Insuline mit Einnahmeplan / Insulinschema
- evtl. erforderliche lnkontinenzartikel und Pflegemittel
- Krankenversicherungskarte
- Hilfsmittel z.B. Rollstuhl, Rollator, etc.
Die pflegerische Betreuung und Versorgung erfolgen unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten und ärztlicher Anweisungen durch ein multiprofessionelles Team unserer Mitarbeitenden. Alle pflegerischen und therapeutischen Aktivitäten, aber auch alle besonderen Vorkommnisse des Tagesverlaufes werden gewissenhaft dokumentiert.
Die ärztliche Regelversorgung verbleibt in den Händen des zuständigen Hausarztes.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Dienstleistungen, z.B. Physiotherapie, zahnärztliche Behandlung, Frisör oder Fußpflege während des Tagespflegeaufenthaltes in der Tagespflege zu organisieren. Sie ersparen sich auf-wendige Transporte. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unsere Mitarbeitenden.
Die Verpflegung erfolgt im Umfang der vereinbarten Anwesenheit als Tagesgast unter Beachtung erforderlicher, ärztlich verordneter Kostformen durch unsere Einrichtung.
Unseren Tagesgästen stehen alle öffentlichen Räumlichkeiten der Tagespflege mit der dazu gehörigen Terrasse zur Verfügung.
Wir bieten unseren Gästen einen strukturierten Tagesablauf an. Gelegentlich nutzen wir auch die Angebote des Eleonore Sindersberger Altenheimes.
In den Aufenthaltsräumen bieten wir unseren Gästen eigene Ruhemöglichkeiten an. Ferner stehen eigene abschließbare Fächer für die Tagesgarderobe zur Verfügung.
Bei Vorliegen eines Pflegegrads ist eine teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich.
Bei vorhandener freier Kapazität kann eine Überleitung zu einem Kurzzeitpflege- oder stationären Aufenthalt erfolgen. Zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Zusätzlich kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss zur Betreuung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz beantragt werden. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger möglich.
Sollte die Anwesenheit kurzfristig (weniger als 7 Tage vorher mitgeteilt) nicht möglich sein, wird entsprechend der Rahmenvereinbarung nach § 72 SGB XI die Einrichtung für bis zu 15 Tage im Kalenderjahr eine Abwesenheitsvergütung von 75 % der Pflegekosten mit der Pflegekasse abrechnen. Ihnen entstehen dadurch keine direkten Mehrkosten.
Wesentliche Grundlage für die Leistungen ist ein Rahmenvertrag Bayern, der zum 01.10.2018 in Kraft getreten ist. Rahmenvereinbarungen dienen zur Vereinheitlichung von Leistungen und zur Festlegung von Standards. Auch werden bestimmte Anforderungen, z. B. an das Raumprogramm, beschrieben oder die Abgrenzung zu ambulanten Pflegeleistungen beschrieben. Auf Wunsch können Sie den Rahmenvertrag bei uns einsehen.